AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Durchführung von mechanischen Berechnungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Essen
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 350.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beratung bei Fragestellungen bezüglich der Standsicherheit/Gebrauchstauglichkeit von Lagergebäuden unter Berücksichtigung des bau- und kerntechnischen Regelwerks, Beratung bei Fragestellungen bezüglich des mechanischen Verhaltens von Transport und Lagerbehältern, deren Komponenten und ihres Inventars (insbesondere von bestrahlten LWR-Brennelementen) unter den Bedingungen der Langzeit-)Zwischenlagerung und beim anschließenden Transport zum Endlagerstandort unter Berücksichtigung der dafür anzunehmenden hypothetischen Störfall-/Unfallbedingungen, Durchführung numerischer Simulationen zur Ermittlung und Bewertung von mechanischen Beanspruchungen von Transport- und Lagerbehältern, deren Komponenten und ihres Inventars (insbesondere von bestrahlten LWR-Brennelementen), Durchführung von baustatischen Berechnungen, Entwicklung von Materialmodellen für die numerische Simulation des (Langzeit-)Verhaltens von Komponenten und zur Ermittlung von Bauteilbeanspruchungen unter statischen und dynamischen Lasten, Bereitstellung von Ressourcen (Hardware und Software-Lizenzen) zur Durchführung von numerischen Simulationen im Auftrag der BGZ
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2030
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- ITB Ingenieurgesellschaft für technische Berechnungen mbH
- Vertragsabschluss
- 18.05.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 28.04.2026
- Angebotsspanne
- 350.000 – 465.448 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes / Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.