AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 23:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/441e0884-b4fe-417b-bf43-8b90bb5628f5/

V0225: BOS- und Betriebsfunksystem

Notice-ID: 441e0884-b4fe-417b-bf43-8b90bb5628f5 · Procedure-ID: f5a5fc17-1036-4239-bb13-9b8b2914c6c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
19.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45314000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

V0225: BOS- und Betriebsfunksystem Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel Zur funktechnischen Versorgung der neu errichteten Stadtbahnstrecke im Europaviertel muss das im Aufbau befindliche digitale BOS-Objektfunksystem und das vorhandene analoge VGF-Betriebsfunksystem erweitert werden. Der Lieferumfang der Erweiterung umfasst: Lieferung und Installation von: • ca. 2.000 m Fernmeldekabel • ca. 3.600 m HF-Kabel (Feeder- und Strahlerkabel) • ca. 7.000 m LWL-Kabel • 4 Technikschränken • 7 LWL-Verteilern • 2 Betriebsfunkschränke • 6 Tetra-BOS-Repeatern • 29 Tappern (3 dB, 20 dB und 30 dB) • 1 Netzwerk-Switch • 4 unterbrechungsfreien Stromversorgungen • 8 DC-Blocker

Vertragslaufzeit

Periode
44 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH
Vertragsabschluss
19.01.2026
Zuschlagsentscheidung
19.01.2026
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).