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Universität zu Köln - Verlängerung Betreibervertrag Geb. 304
Universität zu Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Verlängerung eines bestehenden Vertrages zu Leistungen im Rahmen eines Gebäudemanagements als zulässige Auftragsänderung nach §132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die Universität zu Köln hat am 2./3. November 2015 einen Vertrag mit der Engie Deutschland GmbH (vormals Cofely Deutschland GmbH) abgeschlossen, der zum 31.Dezember 2025 endet. Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Gebäudemanagements im Gebäude 304 (Biozentrum) der Universität zu Köln. Die Universität zu Köln hat diesen Vertrag am 28. November 2025 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Verlängerung eines bestehenden Gebäudemanagement-Vertrags für das Biozentrum (Gebäude 304) der Universität zu Köln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vertragsänderung in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. § 135 (1) GWB Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 09.12.2025 Die Universität zu Köln hat am 2./3. November 2015 einen Vertrag mit der Engie Deutschland GmbH, Aachener Str.1044, 50858 Köln (vormals Cofely Deutschland GmbH) abgeschlossen, der zum 31.Dezember 2025 endet. Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Gebäudemanagements im Ge-bäude 304 (Biozentrum) der Universität zu Köln. Die Universität zu Köln hat diesen Vertrag am 28. No-vember 2025 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies ist als Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig: Der Universität zu Köln ist kurzfristig bekannt geworden, dass eine vollständige Novellierung des Brand-schutzkonzeptes im Gebäude 304 erforderlich ist. Kern dessen ist die Umstrukturierung von Fluren in Nutzungseinheiten in den Obergeschossen 1 bis 5 des Gebäudes, die zu umfassenden Baumaßnahmen führt. Das neue Brandschutzkonzept und dessen Umsetzung und daher auch notwendige bauliche Um-bauarbeiten sind dringend notwendig, da ansonsten eine Weiternutzung des Gebäudes aus Gründen des Brandschutzes nicht sichergestellt ist. Der Zeitplan sieht derzeit eine Umsetzung des neuen Brandschut-zes in der ersten Jahreshälfte 2026 vor. Die Erstellung des neuen Brandschutzkonzepts erfordert wegen der Komplexität des Gebäudes eine engmaschige Begleitung der Brandschutzsachverständigen durch Personen, die sich perfekt im Gebäude 304 und mit den dortigen verschiedenen technischen Anlagen auskennen und die über eine detaillierte Orts-, Sach- und Anlagenkenntnis verfügen. Die Universität zu Köln und deren technisches Gebäudema-nagement verfügen selbst nicht über diese notwendige Detailkenntnis über das Gebäude. Dies muss durch den derzeitigen Verantwortlichen für das technische Gebäudemanagement erfolgen. Lediglich de-ren Mitarbeiter, die seit 2015 das technische Gebäudemanagement verantworten, haben eine solch detail-lierte Orts-, Sach- und Anlagenkenntnis, wie sie für die Erstellung, Begleitung und Umsetzung des neuen Brandschutzkonzepts. Eine Neuausschreibung des regulär zum Ende des Jahres 2025 endenden „Ver-trags technisches Gebäudemanagement“ könnte mit einem Betreiberwechsel verbunden sein. Wegen der Komplexität des Gebäudes 304 und dessen technische Anlagen geht davon auszugehen, dass ein neuer Dienstleister erst nach frühestens 6 Monaten in der Lage wäre, die Erneuerung des Brandschutzes mit der notwenigen Orts- und Anlagenkenntnis zu begleiten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Verlänge-rung um ein Jahr. Die Umstände, die zur Notwendigkeit der Verlängerung des Vertrags um ein Jahr geführt haben, waren für die Universität zu Köln auch unvorhersehbar. Die oben beschriebene Brandschutzproblematik ist Ende 2024 erstmalig bekannt geworden, das Brandschutzkonzept lag im Mai 2025 vor. Vorher war den verant-wortlichen Mitarbeitern aus dem Fachbereich technisches Gebäudemanagement die dringende Notwen-digkeit der Erstellung eines gänzlich neuen Brandschutzkonzepts mit den dann notwendigen baulichen Maßnahmen nicht bekannt. Auch war die Universität zu Köln die ganze Zeit über brandschutztechnisch beraten war und hat daher alles in ihrer Macht Stehende getan hat, damit es gerade nicht zu solch unvor-hersehbaren Umständen kommt. Die erforderlichen Planungen und Genehmigungen erlaubten auch kei-nen solch frühzeitigen Beginn der Umsetzung des neuen Brandschutzkonzepts, dass dieses bis Ende 2025 hätte abgeschlossen sein können. Um die negativen Folgen für den Wettbewerb so klein wie möglich zu halten, wird die Universität zu Köln voraussichtlich im 1.Quartal 2026 ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines neuen Vertrags zum techni-schen Gebäudemanagement ab dem 1. Juli 2026 veröffentlichen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 496 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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