AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 02:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/443689ce-c40a-4556-b7c4-d87e2eb9faf8/

Rahmenvertrag Personenbeförderung für MDR Klassik

Notice-ID: 443689ce-c40a-4556-b7c4-d87e2eb9faf8 · Procedure-ID: d94c26dd-3b54-4511-9b57-f2de3c48157a

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Stammdaten

Auftraggeber
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR, Leipzig
Veröffentlicht
01.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Auftragsvolumen (Rahmen)
361.345 €
Rahmen-Maximum
430.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Personenbeförderung der Ensembles des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Der Auftragnehmer stellt die Beförderung der Orchester und Chöre der HA MDR KLASSIK des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) im Rahmen der Konzertreisetätigkeit mit Reisebussen sicher. Vertragszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Der Vertrag beinhaltet die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Sachsen Idealtours GmbH
Vertragsabschluss
28.11.2025
Angebotsspanne
2.652 – 5.904 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).