AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 22:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/443a2bfe-cb6b-4330-a005-7664fa311e0e/

Planungsleistungen nach HOAI

Notice-ID: 443a2bfe-cb6b-4330-a005-7664fa311e0e · Procedure-ID: b77894be-b0be-4c0e-96fe-89ba2b229c3c

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Stammdaten

Auftraggeber
Lippeverband, Essen
Veröffentlicht
27.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Lippeverband betreibt seit 1990 am Standort Bad Sassendorf eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße für 13.000 Einwohnerwerte (EW). Der Lippeverband beabsichtigt auf der Kläranlage Bad Sassendorf umfassende Reinvestitionsmaßnahmen durchzuführen. Sowohl die bauliche Substanz als auch die maschinentechnische, verfahrenstechnische und elektrotechnische Ausrüstung weisen teils erhebliche Alterserscheinungen auf, haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht oder dieses bereits überschritten. Im Zuge der geplanten Erneuerungen soll auch eine Optimierung des aktuellen Verfahrens (Nährstoffelimination, Schlammbehandlung) erfolgen, um zukünftige Anforderungen an die Abwasserreinigung sicher erfüllen zu können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).