AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881222) · Abgerufen am 03.11.2026 11:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/443ae1fe-d9d0-4a22-a9d6-39745e4b12fd/

Landrevision der Elbfähre Aken (Elbe)

Notice-ID: 443ae1fe-d9d0-4a22-a9d6-39745e4b12fd · Procedure-ID: ec64d76b-4f14-4aec-89a5-2e054c5fd9a8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Aken (Elbe), Aken (Elbe)
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
04.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50241200 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungen zur Durchführung der Landrevision der Gierseilfähre der Stadt Aken (Elbe). Der Leistungsumfang umfasst die Werftüberholung einschließlich Untersuchungen, Transport, Schiffbau- und Schweißarbeiten, Instandsetzung mechanischer, hydraulischer und elektrischer Anlagen, Korrosionsschutz sowie weiterer Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Anlagen. Ziel ist die Wiederherstellung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Fährbetriebs.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.01.2027
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtwerke Aken (Elbe), Aken (Elbe)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).