AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 08:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/443e5b71-9050-4d29-a53f-decebaaa2b38/

e-netz Umspannanlage Weiterstadt Los 2a: Lieferung und Montage einer Sternpunkt TRA ON Schaltanlage

Notice-ID: 443e5b71-9050-4d29-a53f-decebaaa2b38 · Procedure-ID: 11b8b259-32d2-4f99-a5f6-07f3ae457753

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Stammdaten

Auftraggeber
e-netz Südhessen AG, Darmstadt
Veröffentlicht
07.07.2024
Frist (Submission)
05.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31200000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen der Erneuerung der UA Weiterstadt wird eine neue Sternpunktschaltanlage einschließlich typgeprüftem Gebäude, sowie zwei neue Schaltanlagen für die Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA) und den Eigenbedarf (ON) benötigt. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage eines typgeprüften Gebäudes einschließlich der zugehörigen 20-kV Schaltanlagen für die Sternpunktschaltung und die Lieferung und Montage der 20-kV TRA und ON-Schaltanlagen. Die Lieferung und Montage muss spätestens im Quartal 3 (drei) des Jahres 2025 erfolgen und abgeschlossen sein. In Abstimmung mit dem AG kann die Lieferung auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).