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Lieferleistungen für die Erweiterung des bereits im Bau befindlichen passiven Breitbandnetzes im Projektgebiet des Landkreises Aurich
Eigenbetrieb "Breitbandnetz Landkreis Aurich · Aurich · Niedersachsen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenMikrorohregesch. 2.601.801 €🏆 BayWa · Würzburg
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Los 3 VergebenNetzverteilunggesch. 315.695 €🏆 Sonepar Deutschland Reg-West GmbH · Holzwickede
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Los 4 VergebenGlasfaserkabelgesch. 2.080.999 €🏆 ZTT Europe GmbH · Herzberg am Harz
- BayWa · Würzburg
- Sonepar Deutschland Reg-West GmbH · Holzwickede
- ZTT Europe GmbH · Herzberg am Harz
Bieter-Übersicht: 13 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich die Erweiterung des bereits im Bau befindlichen passiven Breitbandnetzes. Dazu werden die Tiefbau-und Kabelmontageleistungen in insgesamt 5 Bauclustern sukzessive ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung der benötigten Materialien für die Erweiterung der passiven Breitbandinfrastruktur. Die hiesige Materialausschreibung ist in insgesamt 3 Losen aufgeteilt: - Los 1: Mikrorohre - Los 2: Netzverteilung - Los 3: Glasfaserkabel
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) BayWa · Sonepar Deutschland Reg-West GmbH · ZTT Europe GmbHZuschlagswert 4.998.496 €1 Veröffentlichung
- 10.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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