AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 10:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4460475a-5cfc-4e74-9944-7a5fd3aecef7/

Bereitstellung von WAN-Vernetzung und Rechenzentrumplatz für den Verbund der 4 Leitstellen der Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg, Heidekreis und Lüneburg

Notice-ID: 4460475a-5cfc-4e74-9944-7a5fd3aecef7 · Procedure-ID: 8cd2afc3-f2d6-4631-a3da-78f5dd95c81a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle, Winsen/Luhe
Veröffentlicht
20.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
1.235.664 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vier Leitstellen sollen zukünftig als Leitstellenverbund mit zwei zentralen Systemtechnikstandorten betrieben werden. Hierzu bedarf es neben der Bereitstellung einer hochverfügbaren, breitbandigen und schnellen WAN-Vernetzung auch der Bereitstellung von Systemtechnikfläche in einem zertifizierten Rechenzentrum, welches als georedundanter Technikstandort dient. Das zweite Rechenzentrum befindet sich innerhalb einer Leitstelle und wird dort intern betrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EWE TEL GmbH
Vertragsabschluss
20.02.2026
Angebotsspanne
1.235.664 – 1.235.664 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).