AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 09:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/44af2925-2e8e-4796-81b4-2b9a71da0b5a/

2025 Planungsleistungen Sanierung Freibad

Notice-ID: 44af2925-2e8e-4796-81b4-2b9a71da0b5a · Procedure-ID: 6b86ad0c-11d7-40c2-835d-8e9b3cb7eea9

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Unstrut-Hainich, Unstrut-Hainich
Veröffentlicht
29.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistungen für die Sanierung des Freibades in Weberstedt: * Grundleistungen Technische Ausrüstung * Grundleistungen Gebäude * Grundleistungen Freianlagen Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: LPH 1-4; Stufe 2 LPH 5; Stufe 3: LPH 6-9). Auftragsbestandteil sind neben den Grundleistungen Objektplanung Freianlagen die folgenden Besonderen Leistungen, welche pauschal anzubieten sind. Leistungsphase 1: - Erstellen von Bestandsunterlagen Leistungsphase 2: - Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln Weiteres siehe Leistungsbeschreibung in der Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).