AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93H4VW/documents) · Abgerufen am 29.07.2026 23:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/44b7bdf7-b7b7-4c1a-9cb3-3a6c37de9a24/

Mittelangeln-Feuerwehrgerätehaus-Architekt

Notice-ID: 44b7bdf7-b7b7-4c1a-9cb3-3a6c37de9a24 · Procedure-ID: 4229b755-d17b-4e03-ad68-2fea90a6d9b9

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Stammdaten

Auftraggeber
BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Mittelangeln, Kronshagen
Veröffentlicht
05.02.2024
Frist (Submission)
12.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Projektes ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf Teilflächen der Gemeinbedarfsfläche Schwienbrück (Flurstück 190) gelegen entlang der Obdrupstraße und dem Verkehrsweg Schwienbrück in der Gemeinde Mittelangeln OT Satrup. Der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Mittelangeln hat das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche festgelegt. Auf dem Grundstück soll das Feuerwehrgerätehaus für die freiwillige Feuerwehr Obdrup errichtet wer-den. In dem Feuerwehrgerätehaus sollen neben der Fahrzeughalle auch ein Schulungsraum und sani-täre Anlagen untergebracht werden.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).