AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entwicklung, Bau und Betrieb von Parkplatz-Photovoltaikanlagen im Neubaugebiet "Am Wienebütteler Weg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
- Frist (Submission)
- 05.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Hansestadt sucht nach einem Anbieter, der in der Lage ist, die Parkplatzflächen entsprechend der landesrechtlichen und städtebaulichen Vorgaben zu beplanen, die Anlagen zu errichten und eigenständig zu betreiben. Die Flächen stehen aktuell im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Nach Fertigstellung der Stellplätze, sollen diese zum Teil einzeln an die Grundstückseigentümer verkauft werden. Dabei wird eine Gestattung/Duldung der PV-Anlage inkl. Unterkonstruktion sowie Errichtung, Wartung etc. in den Kaufverträgen festgehalten und über Einträge in die jeweiligen Grundbücher abgesichert werden. Es ist nicht zwangsläufig vorgesehen, dass der Anlagenbetreiber ein Entgelt an die Grundstückseigentümer zahlt. Die Grundstückseigentümer profitieren in erster Linie von einer Überdachung der Stellplätze sowie durch die Übernahme der Erfüllung des § 32a Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung NBauO. Der Anlagenbetreiber kann die Flächen im Gegenzug zur Stromerzeugung nutzen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Beginn
- 01.06.2026
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.02.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.