ABS Groningen - Bremen (Wunderline) / Vergabe östlich der Friesenbrücke; (VP1: Oberbau- Tiefbau- Kabeltiefbauarbeiten / VP 8.3: EÜs, Stützwände / VP 8.4: DL)
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Beschreibung
ABS Groningen - Bremen (Wunderline) / Vergabe östlich der Friesenbrücke; (VP1: Oberbau- Tiefbau- Kabeltiefbauarbeiten / VP 8.3: EÜs, Stützwände / VP 8.4: DL)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Bauleistungen für die ABS Groningen - Bremen (Wunderline) östlich der Friesenbrücke.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
61 Veröffentlichungen
- 29.01.2026 169 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.01.2026 180-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistunqen sind im Zusammenhanq mit den vertraqlich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 19.01.2026 175-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 19.01.2026 174-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 14.01.2026 LÄA 177 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 05.01.2026 78 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 168 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 171 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 19.11.2025 MKA 166 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 17.10.2025 LÄA123_165: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 01.10.2025 MKA 163 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.09.2025 MKA113 Das bereits eingebaute Randwegmaterial der Betonkabelkanäle mit der Körnung 0/45 wurde aufgrund der Nicht Einhaltung der geltenden DB-Richtlinienbeanstandet vom ALV Fahrbahn bemängelt. Aus diesem Grund muss das eingebaute Material zurückgebaut und durch neu angeliefertes Randwegmaterial mit der Körnung 0/16 ersetzt werden. MKA126 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen MKA159 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen MKA160 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. MKA161 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen MKA164 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 06.08.2025 LÄA155-156_158: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 20.06.2025 MKA148: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 15.05.2025 MKA147-19) Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. MKA153-19) Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführe
- 12.05.2025 113 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 149- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 150- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 151- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.04.2025 MKA 095, 142, 145 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.03.2025 MKA133-134_141-144_146: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 20.02.2025 118 - Im Zuge der vertraglich geschuldeten Umbauten der Bahnübergänge, müssen die alten Standplätze (HET) mit zurückgebaut, abtranportiert und entsorgt werden. 138 - Zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen müssen die Anker mittels Zementsuspension verfüllt werden. 140 - Im Zuge der Herstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen kam es Baugrund bedingt bei einigen Ankern zu einem Mehrbedarf an Zement. 67 - Bei der technischen Bearbeitung des Bahndurchlasses km 1,201 fallen zusätzliche Leistungen auf Grund geänderte und zusätzlicher Bauleistungen an 63 - Bei der technischen Bearbeitung des EÜ Lüdewegschloot km 1,733 fallen zusätzliche Leistungen hinsichtlich der Schnittführung und Grundgeometrie an.
- 28.01.2025 136: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 27.01.2025 125: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 135: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 19.12.2024 MKA 103, 111, 119, 127, 129, 132 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.12.2024 MKA 087, 098 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.11.2024 MKA 120 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.09.2024 106: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 107: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 114: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 116: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 117: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2024 115: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 121: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.09.2024 112 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 23.08.2024 110: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 05.08.2024 094 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 097 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 099 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 100 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 101- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 102 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 104 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 105 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 108 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 109 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.07.2024 59 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 81 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 93 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.06.2024 86 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 89 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 90 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 91 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.05.2024 88 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.05.2024 028 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 07.05.2024 032 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 07.05.2024 062 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 07.05.2024 076 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 70 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 71 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 77 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen aktuell
- 30.04.2024 82 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 85 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 47 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 42 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 80 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.04.2024 39 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 73 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 52 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 43 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 44 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 31 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.04.2024 74 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 22.03.2024 46 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 14.03.2024 066 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 14.03.2024 064 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.03.2024 34,35,54,55,56,57,60,65 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.03.2024 29 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 26 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 61 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 30 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 08 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 27 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 24 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
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