Lausicker Straße 1; Abriss
KI Die Stadtverwaltung Grimma schreibt Abrissarbeiten in der Lausicker Straße 1 aus.
WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen
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Ausschreibung für Demontage- und Abbrucharbeiten im Wasserwerk Halle-Beesen als vorbereitende Maßnahme für die Erneuerung und Erweiterung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 3a EU VOB/A ausgeschrieben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Grundlage der Preisbewertung ist die Angebotssumme (netto) des vollständig bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Preise sind netto in Euro anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((niedrigster Angebotspreis)/(Angebotspreis des Bieters)) x 100
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen (Formblatt 2.3). Das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Leistungserbringung wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Vertrages. Die darin enthaltenen Angaben zur Baustellenorganisation, zum Bauablauf, zur Projektorganisation und zur Leistungserbringung im Übrigen sind für den Auftragnehmer verbindlich und begründen eigenständige vertragliche Leistungspflichten. Weicht die tatsächliche Leistungserbringung von den im Konzept gemachten Angaben ab, berechtigt dies die Auftraggeberin zur Geltendmachung der ihr nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte. Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Das Konzept ist in zwei Teile zu gliedern: Teil A (projektweite Unterkriterien P-UK 1 bis P-UK 3) adressiert Anforderungen, die aus den gemeinsamen Rahmenbedingungen der vorbereitenden Maßnahmen insgesamt resultieren und alle drei Lose gleichermaßen betreffen. Teil A wird einmalig eingereicht und für alle Lose, auf die der Bieter ein Angebot abgibt, gleichermaßen der Wertung zugrunde gelegt. Umfang: maximal 9 DIN-A4-Seiten. Teil B (losbezogene Unterkriterien L-UK 1 und L-UK 2) adressiert den losgebundenen Bauablauf sowie die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Leistungsgegenstands. Teil B ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, als gesondertes, dem jeweiligen Los eindeutig zuzuordnendes Kapitel auszuarbeiten. Umfang: maximal 6 DIN-A4-Seiten je Los. Ablaufpläne (Balkenplan), Organigramme sowie Schnittstellenübersichten sind als Anlagen beizufügen. Diese Anlagen zählen nicht zum maximalen Seitenumfang. Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen und im Konzept klar zu referenzieren. Konzeptteile, die den vorgegebenen Seitenumfang überschreiten, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
eu-funds
Interessierte Unternehmen und Bieter, die der Auffassung sind, in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt zu sein, können sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 Telefax: 0345 514-1115 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 3.455 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtverwaltung Grimma schreibt Abrissarbeiten in der Lausicker Straße 1 aus.
KI Die Ausschreibung betrifft den Abbruch von vier Einfamilienhäusern und diversen Schuppen in Oldenswort.
KI Die Ausschreibung betrifft die Entkernung und Schadstoffsanierung im Rahmen der Gesamtsanierung und Erweiterung des Zentrums für Bildung, Kultur und Soziales in Pirna-Sonnenstein.
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