AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Grund-, Unterhaltsreinigung, Rahmen- und Glasreinigung in Dienstgebäuden in Bayreuth und Bindlach
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Oberfranken, Bayreuth
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
- Frist (Submission)
- 30.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 460.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung in den Objekten Werner-Siemens-Straße 9 und Oberkonnersreuther Straße 26 in Bayreuth und eines Anwesens in Bindlach — Glas- und Rahmenreinigung in den Objekten Werner-Siemens-Straße 9 und Oberkonnersreuther Straße 26 in Bayreuth sowie einem Anwesen in Bindlach
Lose
2 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhalts- und Grundreinigung
- Geschätzter Wert
- 440.000 €
Los 2 — Glas- und Rahmenreinigung
- Geschätzter Wert
- 20.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.05.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).