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Technische Gebäudeausrüstung - Neubau GUW Edingen (O325)
MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks (GUW) in Edingen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 13 Losen ausgeschrieben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für technische Ausrüstungen im Rahmen des Neubaus eines Gleichrichterunterwerks (GUW) in Edingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 13 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 TransformatorenAuftragsart Lieferauftrag
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Los 2 GleichrichterAuftragsart Lieferauftrag
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Los 3 GleichstromanlageAuftragsart Lieferauftrag
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Los 4 NiederspannungshauptverteilungAuftragsart Lieferauftrag
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Los 5 Batterie mit LadegleichrichterAuftragsart Lieferauftrag
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Los 6 MontagearbeitenAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 7 Fernwirk-SteuerschrankAuftragsart Lieferauftrag
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Los 8 Montage Fernwirk-SteuerschrankAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 9 Engineering FW-AnbindungAuftragsart Dienstleistungsauftrag
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Los 10 Standardmontageplatte V2Auftragsart Lieferauftrag
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Los 11 Steuerplatte für BatterieüberwachungAuftragsart Lieferauftrag
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Los 12 Lieferung MesseingangskartenAuftragsart Lieferauftrag
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Los 13 Integration der Steuerplatte BatterieüberwachungAuftragsart Dienstleistungsauftrag
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b6b20aea-835f-4f09-8069-9011fa86d6ea/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. 1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 Euro.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Aufträge für das Engineering eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Aufträge für die Integration von Steuerplatten für die Batterieüberwachung sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Aufträge für die Montagearbeiten eines Gleichrichterunterwerks sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Aufträge für eine Standardmontageplatte für eine FW-Anbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Montage eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung einer Batterieanlage mit Ladegleichrichter für die Versorgung einer Bahnstromanlage sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung einer Gleichstromschaltanlage für ein Gleichrichterunterwerk sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung eines Fernwirk-Steuerschranks für eine FWAnbindung eines Gleichrichterunterwerks sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung eines Gießharztransformators für die Versorgung einer Bahnstromanlage sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung eines Gleichrichters für ein Gleichrichterunterwerk sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung von einer Steuerplatte für die Batterieüberwachung sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung von Messeingangskarten sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen: 1. Lieferung von mind. einer Niederspannungshauptverteilung für ein Gleichrichterunterwerk sowie dessen Auftragsvolumen. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2022) erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden Angaben nachzufordern: Auftraggeber, kurze Beschreibung der Leistung mit Anzahl der gelieferten Gleismaterialien, Lieferzeitraum, Auftragssumme.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 27.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 27.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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