AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19be9d3ded0-6115ecd86763aa6b) · Abgerufen am 17.10.2026 21:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/44f64d08-9578-48eb-9feb-1bd8a04250a8/

SSB_Flex_3.0_VVS_Rider

Notice-ID: 44f64d08-9578-48eb-9feb-1bd8a04250a8 · Procedure-ID: 7bb430f6-09c8-4684-96eb-c2c93a7cab4f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stuttgarter Straßenbahnen AG, Stuttgart
Veröffentlicht
23.01.2026
Frist (Submission)
24.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72211000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung einer mandantenfähigen Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung für die On-Demand-Verkehre SSB Flex und VVS-Rider in der Region Stuttgart. Die Lösung umfasst ein gemeinsames Hintergrundsystem sowie zwei White-Label-Frontends (Endkunden-Apps), gebrandet für SSB und VVS, eine Fahrpersonal-App und eine Master-App für die Leitstelle. Ziel ist die Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden On-Demand-Angebote als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).