AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c2edf84b-3459-4fa1-a067-47c3a0ea2844) · Abgerufen am 26.09.2026 19:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45135c2f-82de-464b-850c-6ceb121d2f18/

Hamburgische Staatsoper - Lieferung der Videoprojektoren

Notice-ID: 45135c2f-82de-464b-850c-6ceb121d2f18 · Procedure-ID: 450b90ae-433d-4eb9-8790-ed62b8c1e676

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Sprinkenhof GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
26.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38652120 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper die Erneuerung von Videoprojektoren, LED-Modulen und Zubehör in der Ham-burgischen Staatsoper. Die Ausschreibung Videoprojektoren umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: - Lieferung neuer Videoprojektoren - Lieferung Zubehör für Videoprojektoren, wie Objektive etc. - Lieferung von LED-Modulen und Zubehör Die Leistungen sind zu liefern und vor Ort für die Abnahme durch den Auftraggeber entsprechend der Leistungsbeschreibung zu entpacken, zu sichten und teilweise wieder zu verpacken.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).