AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 15:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45261cf8-9001-4cb4-8a34-db7e87ccc5ea/

Planungsleistung zur wasserstofftauglichen Ertüchtigung der Werkstatt sowie wasserstofftauglichen und brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bus-Abstellhalle inkl. Bauleitung und Objektüberwachung

Notice-ID: 45261cf8-9001-4cb4-8a34-db7e87ccc5ea · Procedure-ID: 195d17db-26ff-4379-ab77-b4e3a51a7d0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Weimar
Veröffentlicht
28.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen für die wasserstofftaugliche Ertüchtigung der Werkstatt und der Bus-Abstellhalle inkl. Bauleitung und Objektüberwachung auf dem Ge-lände des Auftraggebers Industriestraße 14 in 99427 Weimar. Gleichzeitig soll die aktuelle Brandschutzsituation in der Bus-Abstellhalle betrachtet und Vorschläge zur Erhöhung der Objektsicherheit bezüglich des Brandschutzes erarbeitet werden. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungs-pflichten ist das Lastenheft mit sämtlichen Anlagen. Diese Unterlagen sind zugleich auch Grundlage für die abzugebenden Angebote.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).