AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 01:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/453dda28-7c6f-47c2-8c8a-3ba73002201d/

Beratungsleistung mit Sicherheitsexpertise für Microsoft Azure und SDLC

Notice-ID: 453dda28-7c6f-47c2-8c8a-3ba73002201d · Procedure-ID: 068fc695-265a-4333-b827-934b36a7a9c3

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Stammdaten

Auftraggeber
DAK-Gesundheit, Hamburg
Veröffentlicht
09.05.2025
Frist (Submission)
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die DAK-Gesundheit sucht gezielt Expertise in der Beratung hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen im Umfeld Microsoft Azure Cloud und SDLC. Der Kern dieses Vorhabens ist die Vollendung eines Vorprojektes, welches die bestehenden Services der DAK-Gesundheit in eine neuen Azure-Tenant umgezogen hat und dabei einen Fokus auf Sicherheit hatte. Dabei soll das Projekt, das hauptsächlich von den DevOps der DAK-Gesundheit durchgeführt wird, durch das Vorhaben sicherheitstechnisch begleitet werden, d. h. es sollen Konzepte vervollständigt bzw. erarbeitet werden, die Sicherheits-Bestpractises wie z. B. Zero Trust entsprechen. Das übergreifende Umzugsprojekt wird von der DAK-Gesundheit gesteuert und dieses Vorhaben wird darin eingegliedert.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.06.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).