AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 12:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45406d34-34fb-44b4-951c-aa0fd8b6a7b6/

Multifunktionsgeräte und Drucker (Miete und Service)

Notice-ID: 45406d34-34fb-44b4-951c-aa0fd8b6a7b6 · Procedure-ID: 29049080-1e0f-4d13-8954-1f9da89c8917

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater, München
Veröffentlicht
20.11.2023
Frist (Submission)
18.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
364.323 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Miete und Service von Multifunktionsgeräten und Druckern für die Häuser der Bayerischen Staatstheater in München, bestehend aus dem Bayerischen Staatsschauspiel, dem Staatstheater am Gärtnerplatz, der Bayerischen Staatsoper, der Theaterakademie August Everding und dem Zentralen Dienst der Bayerischen Staatstheater. Die teilnehmenden Häuser schließen einzelne Verträge mit dem Auftragnehmer ab und sie handeln auf eigene Rechnung. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der geschätzte Gesamtwert nach Ziff. II.1.5 bezieht sich auf eine Laufzeit von vier Jahren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
01.08.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).