AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BA 139408/506 PP Kartonagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- GEKA mbH, Munster
- Veröffentlicht
- 05.02.2025
- Frist (Submission)
- 30.04.2025 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 44617100 — Baumaterialien
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 280.210 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es wird ein Abrufvertrag für PP-Kartons für den Sprengofen benötigt. Für das Einbringen der Ware in den Sprengofen werden die PP-Kartonagen benötigt, damit dies technisch funktional durchgeführt werden kann. Faltkarton aus PP Farbe: schwarz Schweissnaht innen Abmessung: 55 x 35 x 25 cm (innen) 450g/m² Materialdicke: 2,5mm 2 x 48.300 Stück Faltkarton aus PP mit zusätzlichem Einlegeboden zur Verstärkung Farbe: schwarz Schweissnaht innen Abmessung: 70 x 35 x 30 cm (innen) 450g/m² Materialdicke: 2,5mm Gesamtgewicht/Karton inkl. Einlegeboden: 796,3g Gewicht Einlegeboden: 118,34g Abmessung Einlegeboden: ca. 70 x 35cm 2 x 12.600 Stück Faltkarton aus PP mit zusätzlichem Einlegeboden zur Verstärkung Farbe: schwarz Schweissnaht innen Abmessung: 120 x 35 x 30 cm (innen) 550g/m² Materialdicke: 3mm Abmessung Einlegeboden: ca. 120 x 35cm 1 x 350 Stück Kontrakt für 3 Jahre Laufzeit: 06/ 2025 - 05/2028
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — PP Kartonagen für den 1. Sprengofen
- Angebotsfrist
- 19.03.2025 (abgelaufen)
Los 2 — PP Kartonagen für den 2. Sprengofen
- Angebotsfrist
- 17.03.2025 (abgelaufen)
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.05.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.