AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/456554d9-33b2-4ec7-b9ce-3af693e967fe/

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Notice-ID: 456554d9-33b2-4ec7-b9ce-3af693e967fe · Procedure-ID: b7f5b8e3-581c-4e92-b5fc-b2242636db43

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Stammdaten

Auftraggeber
Schulverband Aresing, Aresing
Veröffentlicht
20.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
45421152 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
53.270 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Schulverband Aresing errichtet zur Bischof-Sailer Grund- und Mittelschule in Aresing ein Erweiterungsgebäude und einen Pavillon für Schulmensa und Ganztagsbetreuung. Die Sockelgeschosse der Baukörper werden in Stahlbeton ausgeführt, die darüber liegenden Stockwerke in Holzbauweise. Sichtbare Holz-Tragstrukturen spannen über die Klassenzimmer und Lernlandschaften. Das Äußere der Baukörper wird durch breite Balkone bzw. Umgänge geprägt, die als Fluchtweg und Aufenthaltsfläche dienen und vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen. Die flachen Dächer werden begrünt. Beide Gebäude werden mittels einer Erdsonden-Wärmepumpe geheizt. Die Dächer werden mit PV-Paneelen zur Stromerzeugung ausgestattet. Im Zuge der Erweiterung werden die Freianlagen der Schule in weiten Teilen neugestaltet und erweitert.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Franz Nüsing GmbH & Co KG
Vertragsabschluss
14.03.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).