AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45787355-7cce-4ef3-99f1-4d69d27c169d/

Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen

Notice-ID: 45787355-7cce-4ef3-99f1-4d69d27c169d · Procedure-ID: 7c337cf5-f1d7-4752-a526-f227a83e33fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf
Veröffentlicht
08.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen in 3 Losen: Der ZVO (AG) erfasst mit dem Containerdienst gemischte Bau- und Abbruchabfälle beim Kunden und liefert diesen an die Anlagenstandorte des AN (Los 2 und 3). Darüber hinaus erfasst der AG auf seinen drei Recyclinghöfen in Bad Schwartau, Neustadt und Neuratjensdorf gemischte Bau- und Abbruchabfälle von Selbstanlieferern (Los 1). Los 1: Abholung und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen von den Recyclinghöfen des AG Los 2: Übernahme und Verwertung der gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus dem Containerdienst im nördlichen Bereich Ostholsteins Los 3: Übernahme und Verwertung der gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus dem Containerdienst im südlichen Bereich Ostholsteins

Lose

3 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
01.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig - Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).