AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY6Y5/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 01:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/457f3783-f498-462d-a964-e85b8a05dea4/

API-Managementlösung

Notice-ID: 457f3783-f498-462d-a964-e85b8a05dea4 · Procedure-ID: fdbb26ad-bed5-4186-beb9-8e2c567f80bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72268000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es soll ein modernes API-Management-Produkt beschafft werden, das einen signifikanten Mehrwert bietet mit Hinblick auf die Unterstützung des gesamten API-Lebenszyklus, des API-Traffic-Volumens, der Flexibilität und Produktivität des Systems sowie der Fähigkeit, KI-/LLM-spezifische Anforderungen zu unterstützen. Im Vergleich zur aktuell eingesetzten Lösung, die in den letzten Jahren nicht weiterentwickelt wurde, soll die neue Lösung die Umsetzung einer zukunftsfähigen, strategischen API-Plattform ermöglichen. Folgende Verträge sollen geschlossen werden: - Vertrag über die Durchführung eines Proof of Concept ("PoC-Vertrag"), - EVB-IT Cloud-Vertrag

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).