AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y506XRP/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 19:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4585c475-b65f-476a-a567-ceb0cc8686be/

Erbringung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen für den Landkreis Prignitz

Notice-ID: 4585c475-b65f-476a-a567-ceb0cc8686be · Procedure-ID: aebd8755-93da-407c-b573-2f9188770a6a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Prignitz, Perleberg
Veröffentlicht
28.02.2024
Frist (Submission)
30.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Prignitz in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung/ Vergabeunterlagen. Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Los 2: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen, Los 3: Sammlung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Los 4: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
168 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).