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Fahrradmietsystems HürthBike
Stadtwerke Hürth · Hürth · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
Kernidee dieses Vorhabens ist es, die Stadt Hürth mit einem städtischen Fahrradmietsystem auszustatten, bei dem eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebiets und somit der Bevölkerung durch eine entsprechende Verteilung der Stationen sichergestellt wird. Es sollen verschiedenartige Rad-Typen zum Einsatz kommen, um den jeweiligen Bedürfnissen der Endnutzer Rechnung zu tragen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Stadtwerke Hürth schreiben die Einrichtung und den Betrieb eines städtischen Fahrradmietsystems aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
Preis - 80 % Qualität - 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Die Auftragnehmerin regelt in ihren AGB die Frage der Haftung gegenüber Endkunden und unterhält zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 Euro je Schadensfall.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
-Die Bewerber müssen den Nachweis eines eigenständig betriebenen Bike-Sharing-Systems im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.05.2026 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten nachweisen. Es ist mindestens eine Referenz zu benennen. - Die Bewerber müssen den Nachweis eines eigenständig betriebenen Bike-Sharing-Systems in den vergangenen 24 Monaten mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten nachweisen. - Eigenerklärungen Formblätter T1-T11, T14, T15 - im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied den Bewerbungsbogen auszufüllen sowie einen - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist) - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Wichtig: Fehlende oder unvollständige Unterlagen, die für die Eignungsprüfung relevant sind, können einmalig nachgefordert werden. Vollständig fehlende Pflichtunterlagen, die für die Teilnahme essenziell sind, können nicht nachgereicht werden; eine unvollständiges Angebot führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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