AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 04:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45d99381-ac84-4bb6-8ee8-2d30ee9eea11/

Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4

Notice-ID: 45d99381-ac84-4bb6-8ee8-2d30ee9eea11 · Procedure-ID: 72cba1f2-f5ff-47ec-a71a-144d66db52e1

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Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
25.02.2026
Frist (Submission)
30.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79512000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines Callcenters (Inbound/Outbound) durch einen Dienstleister für die Beratungs-Hotline des KPZ- und DIAdrei-Portals nach DGUV Vorschrift 2 der VBG gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Leistung des Dienstleisters untergliedert sich in den Betrieb der Beratungs-Hotlines für die VBG als Inhaberin des Portals und der fachkundigen und weisungsfreien Beratung der Nutzenden in Fragen des Arbeitsschutzes durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).