AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von elektrischer Energie 2025 ff. für Wasserwerke, Kläranlagen und Pumpwerke etc. des Wasserverbandes Gifhorn sowie des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserverband Gifhorn, Gifhorn
- Veröffentlicht
- 23.06.2024
- Frist (Submission)
- 23.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Los 1: Beschaffung von ca. 7,0 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Gifhorn. Die Preisfixierung erfolgt per EEX, alternativ per OTC, für die Lieferjahre 2025 bis 2027 in bis zu vier Tranchen pro Lieferjahr. — Los 2: Beschaffung von ca. 1,5 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Gifhorn. Die Preisfixierung erfolgt per EEX, alternativ per OTC, für die Lieferjahre 2025 bis 2027 in voraussichtlich ein bis zwei Tranchen pro Lieferjahr. — Los 3: Beschaffung von ca. 3,1 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung. Die Preisfixierung erfolgt per EEX, alternativ per OTC, für die Lieferjahre 2026 bis 2027 in voraussichtlich bis zu drei Tranchen pro Lieferjahr. — Los 4: Beschaffung von ca. 1,2 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die SLP-Abnahmestellen des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung. Die Preisfixierung erfolgt per EEX, alternativ per OTC, für die Lieferjahre 2026 bis 2027 in voraussichtlich bis zu zwei Tranchen pro Lieferjahr.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 20 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.07.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.