AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/45f5936f-14d4-4b8f-aea8-9e6d0058233c) · Abgerufen am 20.10.2026 08:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45f5936f-14d4-4b8f-aea8-9e6d0058233c/

Beschaffung von Fahrzeugen für On-Demand-Verkehre 2026 durch die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)

Notice-ID: 45f5936f-14d4-4b8f-aea8-9e6d0058233c · Procedure-ID: 01fb2aa7-cfbd-4120-8d6f-f4dac67a3d89

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, Dietzenbach
Veröffentlicht
25.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34115200 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 50 Fahrzeugen mit sieben Sitzplätzen (+ Fahrer- und Beifahrersitz), die im On-Demand-Verkehr „Hopper“ zum Einsatz kommen sollen. Lieferzeitpunkt: 01.12.2025 (Charge 1): 32 Fahrzeuge; 15.12.2025 (Charge 2): 15 Fahrzeuge; 26.04.2026 (Charge 3): 3 Fahrzeuge Dem Auftraggeber steht ein Budget von 30.000 Euro /Fahrzeug bzw. 1,5 Mio. Euro insgesamt (netto) zur Verfügung. Angebote, die über diesem Preis liegen, werden nicht berücksichtigt (Preisobergrenze). Es dürfen gebrauchte Fahrzeuge angeboten werden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mercedes-Benz AG (Niederlassung Frankfurt/Offenbach)
Vertragsabschluss
19.05.2025
Zuschlagsentscheidung
12.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).