AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 06:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46238b75-2ba3-4e0f-a609-6dbc825dbfd8/

Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)

Notice-ID: 46238b75-2ba3-4e0f-a609-6dbc825dbfd8 · Procedure-ID: 9e1340e0-697c-4843-a62f-58d6c0aecb8a

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayer. Landesamt für Schule, Gunzenhausen
Veröffentlicht
18.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80212000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Auftragsvolumen (Rahmen)
81.327.936 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An den staatlichen beruflichen Schulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene pädagogische Fachkräfte sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.

Lose

65 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.06.2025
Zuschlagsentscheidung
03.06.2025
Angebotsspanne
100.906 – 100.906 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (24)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).