AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46311424-c193-4b21-bf16-8e2a019b3ad0/

Planungsleistung: Ausbau Am Saatmoor

Notice-ID: 46311424-c193-4b21-bf16-8e2a019b3ad0 · Procedure-ID: 8f8f5db9-4f0b-4b00-a7f4-4bb1e17fc493

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Lilienthal c/o Landkreis Osterholz - Zentrale Vergabestelle, Osterholz-Scharmbeck
Veröffentlicht
11.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
193.051 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In der Gemeinde Lilienthal im Landkreis Osterholz genügt die Gemeindestraße „ Am Saatmoor“ im Ortsteil Klostermoor nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen , so dass ein Ausbau der Straße erforderlich ist . Es ist der Ausbau der gesamten Straße zwischen der „Klostermoorer Straße K 8 “ und der Straße „1 . Landwehr“ auf einer Länge von etwa 1 .040 m vorgesehen. Der Knotenpunkt mit der „Klostermoorer Straße - K 8 “ wird dabei nur im Radwegbereich überplant. Die Fahrbahn der Kreisstraße wird nicht verändert. Bei der Straße " 1 . Landwehr" soll auch der Knotenpunkt mit ausgebaut werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.07.2024
Ende
31.12.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.07.2024
Zuschlagsentscheidung
27.06.2024
Angebotsspanne
193.051 – 219.074 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).