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Planmäßige Instandsetzung Einsatzgruppenversorger Kl. 702 FRANKFURT AM MAIN
Marinearsenal Warnowwerft · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Turbo-Technik GmbH & Co. KG mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Turbo-Technik GmbH & Co. KG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Marinearsenal beabsichtigt am Dienstort Rostock (Liegenschaft Warnowwerft) die planmäßige Instandsetzung des Einsatzgruppenversorgers Kl. 702 FRANKFURT AM MAIN als Eigeninstandsetzung durchzuführen. Die Einheit wird im Laufe des Vorhabens gedockt und komplett eingezeltet. Am Schiff werden umfangreiche Arbeiten an schifftechnischen Anlagen und inhaltlich passende technische Änderungen durchgeführt. Das Marinearsenal agiert dabei als Hauptauftragnehmer und stellt neben den für die Instansetzungsmaßnahmen benötigten Fachkräfte die notwendige Infrastruktur einschließlich des Docks zu Verfügung. Für zusätzlich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, welche nicht vom Arsenalbetrieb in Rostock durchgeführt werden können, werden fachliche Arbeitspakete gebildet, die jeweils in separaten Vergabeverfahren an externe Firmen vergeben werden. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die Instandsetzungsleistungen zur Produktänderung PÄ 21 0080 Integration Speedboot SRA 750.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Sind alle Eignungen und technischen Anforderungen zum Vergabeverfahren erfüllt, erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 197 Tage nach Fristende
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- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 65 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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