AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/465f49c6-cff7-4aad-95ae-c3b648c2c78b) · Abgerufen am 26.10.2026 12:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/465f49c6-cff7-4aad-95ae-c3b648c2c78b/

Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln der Universität Augsburg

Notice-ID: 465f49c6-cff7-4aad-95ae-c3b648c2c78b · Procedure-ID: c86b361d-3603-4491-8efb-d74e63cb359c

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
16.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
518.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Universität Augsburg beabsichtigt die Sicherheitsprüfung steckbarer, ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab November 2026 an einen externen Dienstleister zu vergeben. Insgesamt sind rund 100.000 elektrische Betriebsmittel zu prüfen. Der hierfür vorgesehene Prüfzeitraum beträgt etwa zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
OMS Prüfservice GmbH
Vertragsabschluss
02.10.2026
Zuschlagsentscheidung
18.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).