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Erweiterung der Kläranlage Flörsheim - BA2- VE22 Verfahrenstechnik
Abwasserverband Flörsheim · Flörsheim am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErweiterung der Kläranlage Flörsheim – BA2 / VE22 – Verfahrenstechnik🏆 BROCHIER Anlagen- und Rohrtechnik GmbH · Aschaffenburg
- BROCHIER Anlagen- und Rohrtechnik GmbH · Aschaffenburg Großunternehmen
Beschreibung
Die Kläranlage Flörsheim wird seit 2021 umfangreich ausgebaut und erweitert. Der Bauabschnitt 1 ist bereits fertiggestellt. In dem hier benannten Bauabschnitt 2 sind folgende Maßnahmen geplant: - Neubau Zulaufhebewerk inkl. Schaltanlage - Neubau Rechenhalle inkl. Containerverladebereich und Gebläsestation - Neubau der verbindenden Gerinne - Neubau des 2-straßigen Sand- und Fettfangs - Neubau Regenbecken, bestehend aus 2 Kammern - Neubau Filtratspeicher (in bestehendem Regenbecken 1) - Umbauarbeiten des vorhandenen Belebungsbecken 3 - Kanalbau- und Rohrleitungsarbeiten - Herstellen der Oberflächen, Straßen und Wege - Abbrucharbeiten (altes Zulaufhebewerk, alte Rechenhalle, alter Sandfang, altes Regenbecken 2, Teilabbruch Regenbecken 1) Die Bauwerke sind mit Maschinen- und Verfahrenstechnik auszurüsten. Die TGA sowie E-/MSR-Technik und Automation werden über weitere Vergabeeinheiten ausgeschrieben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BROCHIER Anlagen- und Rohrtechnik GmbHZuschlagswert 1.643.549 €1 Veröffentlichung
- 08.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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