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ExWoSt - Bundesempfehlungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen

Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), FWD 3 · Bonn · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Zahl der wohnungslosen Menschen belief sich im Jahr 2022 laut Wohnungslosenbericht auf rund 262.000 Personen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu bezwingen. Im ersten Schritt wird dafür ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit in Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Akteuren aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft erstellt. Eine weitere zentrale Maßnahme ist Ausweitung des bezahlbaren Wohnraumes, um der Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken. Das BMWSB hat im Jahr 2022 das Bündnis bezahlbarer Wohnraum gegründet, um diese Zielsetzung zu erreichen. Sofern es trotz der vielfältigen Bemühungen aller Akteure dennoch zu einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit kommt, sind die Kommunen verpflichtet die Personen ordnungsrechtlich unterzubringen. Die Grundlage dafür bilden die jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer. Die Unterkünfte werden überwiegend von den Kommunen bereitgestellt, darüber hinaus gibt es auch gewerbliche Anbieter, freie Träger und sonstige Stellen, die sich in diesem Bereich engagieren. So vielfältig wie die Struktur der Unterkünfte insgesamt, so unterschiedlich sind auch die Standards und die Ausstattung der Unterkünfte sowie deren Belegung und Begleitung bzw. Betreuung der wohnungslosen Personen. Bislang gibt es jedoch keinen bundesweit einheitlichen Rahmen, der als Orientierungshilfe und Grundlage für Entscheidungen zur Einrichtung und zum Betrieb der Unterkünfte verwendet werden kann. Mit dem Projekt sollen daher in einem gemeinsamen Dialogprozess mit den relevanten Akteuren Bundesempfehlungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen erarbeitet und in Form einer Handreichung des Bundes veröffentlicht werden. Die zentrale Forschungsleitfrage im Rahmen dieses Prozesses lautet: Welche (Mindest-) Standards sollte eine adäquate und menschwürdige Unterbringung obdachloser Menschen hinsichtlich der Ausstattung und Belegung der Unterkün

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Branche: Beratung & Dienstleistungen

Die Ausschreibung betrifft die Erarbeitung von Bundesempfehlungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen.

Der geschätzte Wert beträgt 201.680,67 EUR. Gefordert sind analytische und fachpolitische Expertise sowie die Fähigkeit, einen Dialogprozess mit relevanten Akteuren zu gestalten und die Ergebnisse redaktionell aufzubereiten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 502 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 209.757 €
Median 318.770 €
Oberes Quartil 671.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 201.681 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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201.681 €
Geschätzter Wert

Angebotsfrist 27.05.2024 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 22.04.2024
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Laufzeit 01.06.2024 – 15.05.2025
Bindefrist (?) 2 Monate

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 3.778 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.221 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 56%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), FWD 3. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)