AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.charite.de?tid=829cdd4f2cba7ae5b5f95ef71be5d31a) · Abgerufen am 19.10.2026 14:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/468344d8-92db-433b-9d87-ae53d4d1bfa4/

Implementierung SAP S/4 HANA-Systems für die CFM

Notice-ID: 468344d8-92db-433b-9d87-ae53d4d1bfa4 · Procedure-ID: 7def7011-b8a2-42e1-b824-94181b08adbe

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin
Veröffentlicht
18.10.2026
Frist (Submission)
19.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72268000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, die Charité Facility Management (CFM) unter verbindlicher Einhaltung der Vorgaben, Planungen und Governance des Gesamtprogramms in das im zentralen S/4HANA-Programm entwickelte SAP Template zu integrieren. Die hierfür erforderlichen Dienstleistungen sind Gegenstand des Auftrags. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).