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Generalplanungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a (Vergabenummer VOEK 464-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGeneralplanungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a🏆 JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbB · Dresden
- JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbB · Dresden
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbB. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Leistungen für den gesuchten Generalplaner in nachfolgend genannte 4 Teilpakete (vgl. Losbeschreibung) in stufenweiser Beauftragung zu vergeben und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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- Personaleinsatz und Projektorganisation (15 Punkte) - Projektanalyse und Herangehensweise (40 Punkte) - Projektmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen (10 Punkte) Die Unterkriterien werden gemäß der in Anlagen A-04 und A-04.1 im beschriebenen Bewertungsgrundlage bewertet und Bewertungsskala gewichtet. 65 Pkt.Qualität
schriftliches Konzept, siehe Anlagen A-04, A-04.1 der Vergabeunterlagen
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Honorar/ Preis (gem. Anlage B-01.3 – Preisblatt zur Honorarermittlung) 35 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 377 Tage nach Fristende
Auftragnehmer JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbBZuschlagswert 1.076.048 €1 Veröffentlichung
- 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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