AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D9HMPRH/documents) · Abgerufen am 09.09.2026 12:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46a2cef2-88c9-4ca0-a6ad-8b352b6abc15/

Fördermittelmanagement-Software

Notice-ID: 46a2cef2-88c9-4ca0-a6ad-8b352b6abc15 · Procedure-ID: 621843ea-5f1e-4f8d-b832-06270a109960

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Stammdaten

Auftraggeber
Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH, Berlin
Veröffentlicht
06.09.2026
Frist (Submission)
04.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrags der Beschaffung ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Fachanwendung für das Fördermittelmanagement des Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH (NUM). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Softwarebereitstellung, Hosting und technischen Betrieb durch den Auftragnehmer, Einrichtung und Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Exporte einschließlich der systemneutralen Übergabe an die später ausgewählte Finanzsoftware, eine dokumentierte API, Support, Wartung, Schulung und Dokumentation.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).