AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 04:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46dbd010-92aa-46b0-89de-6f15a0fdfb3c/

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten

Notice-ID: 46dbd010-92aa-46b0-89de-6f15a0fdfb3c · Procedure-ID: 8f41a498-0028-4413-94ae-4e9c8ef2a12b

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Stammdaten

Auftraggeber
BwFuhrparkService GmbH, Siegburg
Veröffentlicht
09.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
370.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Als Dienstleister für die Bundeswehr unterliegt die BwFPS besonderen Sicherheitsanforderungen. Derzeit wird ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz auf- und ausgebaut. Zurzeit werden die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) durch den Bereichsleiter IT temporär und kommissarisch übernommen. Zielsetzung ist die Übertragung der Aufgaben des ISB an einen externen Dienstleister. Hierzu gehören die in Ziffer der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Aufgaben.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).