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EWB - Erweiterungsneubau 50 m Schwimmhalle Wiesenbad Eschborn - EWB_ARC 11.2 Hubboden.
Magistrat der Stadt Eschborn · Eschborn · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEWB - Erweiterungsneubau 50 m Schwimmhalle Wiesenbad Eschborn - EWB_ARC 11.2 Hubboden.🏆 Inducon b.v. Schwimmbadtechnik · SE Beilen
- Inducon b.v. Schwimmbadtechnik · SE Beilen
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Inducon b.v. Schwimmbadtechnik. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Magistrat der Stadt Eschborn beabsichtigt den Erweiterungsneubau mit 50 m Schwimmhalle für das Wiesenbad in Eschborn. Das Bad soll um ein 50-Meter Schwimmerbecken mit 8 Bahnen mit einen flexiblen Hubboden und einem angeschlossenen Umkleide- und Duschbereich erweitert werden. Zwischen dem Bestandsgebäude und dem neuen Umkleidebereich entsteht ein neugestalteter Eingangs- und Kassenbereich, über den dann alle Bereiche des Bades erreicht werden können. Zusätzlich entsteht ein Verbindungsgang, über den die Schwimmhalle mit dem Obergeschoss des Bestandsgebäudes verbunden wird. Darüber hinaus wird die Schwimmhalle mit Schiebetüren ausgestattet, welche im Sommer zum Freibad hin geöffnet werden können. Der Zugang zum Gelände ist über die vorhandenen Zuwegungen von der Hauptstraße gegeben. Die Arbeiten finden bei laufendem Schwimmbadbetrieb statt. Im Übrigen wird auf die im Leistungsverzeichnis enthaltene Baubeschreibung verwiesen. Hierfür wird die Ausführung des Hubbodens vergeben. Der Umfang der vom AN zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der günstigste Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.404 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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