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Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür soll ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Gegenstand ist die Bereitstellung einer Videosprechstunden-Lösung innerhalb der digitalen Versicherten-Services der AOK PLUS gemäß § 140a SGB V (Besondere Versorgung).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase). Dem Kriterienkatalog sind die einzelnen Bewertungskriterien sowie Unterkriterien und für das jeweilige Kriterium die maximale Punktzahl und Gewichtung mit entsprechenden Erläuterungen zur Bewertung zu entnehmen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere auch hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen, wird auf Punkt II.9.1 und Punkt III.1. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und den Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
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Preis 40 %
Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus Punkt III.2. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 2 Mio. EUR nachweisen können. Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen und es wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt. - Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind (hier: "Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
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Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
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Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung zur Vertragspartnereigenschaft gemäß § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V (Anlage 12 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
detaillierte Darstellung von Aufträgen (Referenzprojekte) innerhalb der letzten drei Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der detaillierten Beschreibung der Leistung mit Angaben zu den erbrachten Tätigkeiten (einschließlich der Angabe der Anzahl der eingebundenen Vertragsärzte sowie der Facharztgruppen, möglichst mit Angabe der Anzahl der Vertragsärzte je Gruppe), - der Angabe der Vertragsgrundlage (Vertrag nach § 140a SGB V), - der Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden bzw. (bei einer Laufzeit länger als 12 Monate) die durchschnittliche Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden pro Vertragsjahr sowie - des Leistungszeitraums unter Verwendung von Anlage 5 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Dabei betrachtet die Auftraggeberin das jeweilige Referenzprojekt nur dann in seinem Umfang als vergleichbar, wenn dieses ein Volumen bzw. durchschnittliches Volumen pro Vertragsjahr von mindestens 1.000 ärztlichen Videosprechstunden umfasst. Es sollen höchstens 5 Referenzprojekte eingereicht werden. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche durch mindestens zwei Referenzprojekte Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde einschließlich digitaler Terminvereinbarung und Einbindung zur kassenärztlichen Versorgung zugelassener Leistungserbringer nachweisen können und jeweils über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten ausgeführt worden sind und das Mindestvolumen umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss von einem Auftraggeber aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenkassen stammen und einen Vertrag nach § 140a SGB V zum Gegenstand haben. Hinweis: Anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikation), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters (einschließlich der Darstellung der mehrjährigen, mindestens 2-jährigen Projekterfahrung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Anwendungen und der Angabe des Sprachniveaus - deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)) unter Verwendung der Anlage 7 der Teilnahmebedingungen
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Durchschnittliche Personalstärke
- Eigenerklärung zur Anzahl der (festangestellten) Mitarbeiter gesamt und für die Mitarbeitertypen Projektleiter (deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), Entwickler sowie UX/UI-Designer (jeweils deutsche oder englische Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), gegliedert nach festangestellten sowie freien Mitarbeitern, und Eigenerklärung zur Anzahl der vertraglich gebundenen Vertragsärzte gesamt und der jeweiligen Facharztgruppe unter Verwendung der Anlage 6 der Teilnahmebedingungen
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
- Angabe, ob der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit diese/-r die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt bzw. betreiben, über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt bzw. verfügen (keine Mindestanforderung) unter Verwendung der Anlage 8 der Teilnahmebedingungen. Ein entsprechender Nachweis ist per Scan einzureichen. Hinweis: Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV ist nur dann möglich, wenn das eignungsverleihende Unternehmen im Falle der Zuschlagserteilung diese Leistung erbringt (d.h. die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 106 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SHL Telemedizin GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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