AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 07:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46fd9c7f-959c-4ad2-adb3-85f08a4ab1aa/

Heißgetränke

Notice-ID: 46fd9c7f-959c-4ad2-adb3-85f08a4ab1aa · Procedure-ID: 16492b25-ab4c-4059-af45-83d8194ba77a

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern, München
Veröffentlicht
23.06.2026
Frist (Submission)
23.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15860000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
681.480 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Laufzeit 01.11.2026 bis 31.10.2028 - mit Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Preisanpassungen können gemäß der Preisgleitklausel in 3-monatigem Intervall vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 750.000,00 (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).