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Planungsleistungen Projekt Anbau „Ratssaal“ und Umbau “Mehrgenerationentreff" Kallstadt
Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Ortsgemeinde Kallstadt · Freinsheim · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Ortsgemeinde Kallstadt beabsichtigt, im Rahmen des Konzepts "Neue Ortsmitte Kallstadt" eine Neugestaltung des Dorfkerns vorzunehmen. Hierzu wurde im Vorfeld bereits Vorplanungen erbracht, die nunmehr umgesetzt werden sollen. Die hierzu erforderlichen Planungsleistungen, Ingenieurleistungen und Leistungen der Bauüberwachung sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Planungs-, Ingenieur- und Bauüberwachungsleistungen für den Anbau "Ratssaal" und Umbau "Mehrgenerationentreff".
- Die Leistungen sind Teil des Konzepts "Neue Ortsmitte Kallstadt".
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erforderlich sind Nachweise über die fachliche Eignung und einschlägige Erfahrungen.
Die Ausschreibung umfasst Planungs-, Ingenieur- und Bauüberwachungsleistungen für den Anbau eines Ratssaals und den Umbau eines Mehrgenerationentreffs in Kallstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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