AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3DXCT/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 05:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/474873fe-8ca4-4a09-9f1e-1cbd3b13f602/

Anpassung des Bestands einer Kindertageseinrichtung, Ritterstraße 150, 47805 Krefeld - Generalplanerleistungen (Architekt und TGA)

Notice-ID: 474873fe-8ca4-4a09-9f1e-1cbd3b13f602 · Procedure-ID: 49c5863d-1854-4677-9901-781cb99fcfa1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Krefeld - Zentrales Gebäudemanagement, Krefeld
Veröffentlicht
28.10.2025
Frist (Submission)
04.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die städtische dreigruppige Kita Ritterstraße wird aktuell durch Errichtung eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück (Ritterstrasse 142) um 2 Gruppen erweitert. Nach Fertigstellung dieses Neubaus ist vorgesehen, das Bestandgebäude frei zu ziehen und an den Bedarf für Kinder unter 3 Jahren anzupassen, sowie zu modernisieren. Für den Umbau und die Modernisierung des Bestandsgebäudes werden die gegenständli-chen Planungsleistungsleitungen der Objektplanung und der Fachplanung TGA ausgeschrieben.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).