AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 18:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/474ad248-b39d-4373-b59b-8a86578e1c8e/

Gem Bispingen - Trockenbauarbeiten - ZweiMitMusik

Notice-ID: 474ad248-b39d-4373-b59b-8a86578e1c8e · Procedure-ID: f1ed1d6d-7cdb-4d28-913b-2e2be5ae9053

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bispingen, Bispingen
Veröffentlicht
06.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
141.492 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Bispingen plant den Bau einer Zweifeld-Sporthalle mit angeschlossener Musikscheune. Diese fasst sportliche, schulische, musische und kulturelle Aktivitäten in einem Gebäude zusammen und stärkt die Dorfintegration, das Ehrenamt und die gesamte dörfliche Identifikation. Die neue Zweifeld-Sporthalle soll dabei sowohl den schulischen Bedarfen als auch den einzelnen Sparten des neuen Bispinger Sport-Großvereins gerecht werden. Gebäudekennzahlen: - BGF Bruttogrundfläche: 3.396,82 m², - NRF Nettoraumfläche: 3.074,44 m², - BRI Bruttorauminhalt: 702,35 m³.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Elbettina Bau GmbH
Vertragsabschluss
25.04.2025
Zuschlagsentscheidung
10.04.2025
Angebotsspanne
141.492 – 243.354 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).