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Standortkonzentration Stedum Los 2 - Konzept regenerative Energien
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR · Peine · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand des ausgeschriebenen Loses 2 sind Planungsleistungen. Es soll ein Konzept für die Erzeugung, Nutzung (ggf. einschließlich Speicherung) und ggf. Einspeisung regenerativer Energien entwickelt werden. Darauf aufbauend sollten die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung Sektion 5.1 und 5.1.9
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen zur Entwicklung eines Konzepts für regenerative Energien am Standort Stedum, inklusive Erzeugung, Nutzung und Speicherung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
3–12 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Bauvorlageberechtigung. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreichen. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein. Bei Bietergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 1 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt: Eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 500.000 € nachweisen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2022 bis 2024. Sollte der Jahresabschluss 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2021 bis 2023 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Das eignungsverleihende Unternehmen muss auch erklären, dass es im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. • Zwei Referenzen für die Planung einer Freiflächen-PV-Anlage mit Baukosten von jeweils 1 Mio. € • Zwei Referenzen für die Planung einer Dachflächen-PV-Anlage auf Bestandsgebäude(n) mit Baukosten von jeweils 500.000 € • Eine Referenz für die Planung eines Energiespeichers mit Baukosten von 500.000 € • Eine Referenz für die Planung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die nicht PV ist (zum Beispiel Bioabfallverwertungsanlage), mit Baukosten von 1 Mio. € • Eine Referenz für die Erstellung eines Konzepts zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Rahmen eines Infrastrukturbetriebes samt anschließender planerischer Umsetzung, mit Baukosten von 2 Mio. € • Eine Referenz für ein Projekt, bei dem ein Flächennutzungsplan erarbeitet wurde. • Zwei Referenzen für ein Projekt, bei dem ein Bebauungsplan erarbeitet wurde. Alle referenzierten Leistungen müssen nach dem 01.01.2018 begonnen haben. Ein Projekt kann auch mehrere Kriterien erfüllen. Entscheidend ist, dass alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind. Soweit Leistungsbilder gemäß HOAI betroffen sind, müssen die referenzierten Leistungen die LP 2 bis 8 umfassen. Soweit ein Projekt nicht unter ein Leistungsbild der HOAI fällt, gilt diese Vorgabe entsprechend. Es müssen also Leistungen referenziert werden, die den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechen. Die LP 8 (bzw. die entsprechenden Leistungen, wenn HOAI nicht einschlägig ist) muss in allen Referenzkategorien mindestens einmal bereits abgeschlossen sein. Abweichend hier-von gilt hinsichtlich der Projekte zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan: Die Projekte müssen alle Leistungsphasen der HOAI-Leistungsbilder nach § 18 HOAI bzw. § 19 HOAI umfassen. Alle Leistungsphasen müssen bereits abgeschlossen sein. Bei Bewerbergemeinschaften können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden. Die Referenzen können auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eignungskriterium Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber seine Befähigung zur Energieplanung durch das Einreichen geeigneter Nachweise darlegen. Er kann beispielsweise einen einschlägigen Studienabschluss, beispielsweise aus den Bereichen Energiemanagement, Energie-Ingenieurswesen, Regenerative Energie oder Energie- und Prozesstechnik einreichen. Alternativ kommen zum Beispiel auch Zertifizierungen wie die zum/zur „Geprüften Techniker/in für erneuerbare Energien“ oder andere Abschlüsse einschlägiger Weiterbildungen, Lehrgänge oder Ausbildungen in Betracht. Bei Bewerbergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis der Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung erbringt. Der Nach-weis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nach-weist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsverleihende Unternehmen die Energieplanung selbst erbringen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mitarbeiterzahl. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren von 8 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Selbiges gilt für eine Eignungsleihe, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzu-reichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 200.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 19.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 19.12.2025 Änderung Sektion 5.1 und 5.1.9
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.486 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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