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Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen - Vergabe Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" für die Planung einer Erdwärmesondenfelderweiterung für das Wärmequartier "Gartenhallenbad
Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen · Leinfelden-Echterdingen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadtwerke Leinfelden-Echterdingen - Vergabe Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" für die Planung einer Erdwärmesondenfelderweiterung für das Wärmequartier "Gartenhallenbad🏆 Vees I PARTNER Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH · Leinfelden-Echterdingen
- Vees I PARTNER Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH · Leinfelden-Echterdingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Vees I PARTNER Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen "Ingenieurbauwerke" nach § 43 HOAI für die Leistungsphasen 3 bis 8 einschließlich der Leistungen, die zur Abstimmung mit den weiteren Planungsbeteiligten erforderlich sind, für die Planung und die Bauleitung des zweiten Teils eines Erdwärmesondenfelds.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des GWB sowie der SektVO.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept zur Herangehensweise 35 Pkt.Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
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Honorar 30 Pkt.Preis
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 144 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Vees I PARTNER Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH1 Veröffentlichung
- 10.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.777 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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