AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-0637: Vermarktung / Verkauf von Altpapier im losweisen Verfahren (3 Lose)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
- Veröffentlicht
- 19.09.2025
- Frist (Submission)
- 21.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetreibe Duisburg - AöR (AG) sammelt Papier und Pappe/Kartonagen (AVV 150101 / 200101), im folgenden Altpapier genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altpapier wird über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Das Altpapier stammt vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Das Altpapier soll anschließend einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie an Samstagen. Das abzuholende Altpapier stammt aus unterschiedlichen Erfassungssystemen. Die Ausschreibung besteht aus drei Losen. Die AG behält sich eine losweise Vergabe vor. Die Leistung der AN besteht in der Verwertung des abgeholten Altpapiers (Los 1 und Los 2) bzw. des durch die AG angelieferten Altpapiers (Los 3). Die Verwertung des Altpapiers sowie der Verbleib evtl. anfallender Reststoffe ist der AG auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung des Altpapiers darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Die Genehmigung(en) ist/sind dem Angebot in Kopie beizufügen. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, welche Abfallstoffe gemäß AVV für diese Anlage genehmigt sind.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.