JRV Gleisbau
KI Es wird ein Rahmenvertrag für verschiedene Instandhaltungsarbeiten im Gleisbau, Pflasterarbeiten, Kabelkanal- und Rohrverlegung sowie Mastgründungen und Belagsarbeiten kleineren Umfangs ausgeschrieben.
MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Wer MV Mannheimer Verkehr GmbH beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau einer zweiten Betriebshofausfahrt mit anschließender neuer Gleisverbindungen östlich des Betriebshofes Edingen und einer neuen Überleitverbindung in Edingen West im Rahmen des Projektes Betriebsstabilisierung Strecke 9402.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Gleis-, Tief- und Straßenbauleistungen zum Neubau einer Betriebshofausfahrt und neuer Gleisverbindungen in Edingen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124)
vorzulegen. Diese beinhaltet: - Eintragung in das Berufsregister. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl
kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution
ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine
Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Erklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die
Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens
betragen: 3 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung bereits vorhanden bzw. rechtzeitig
vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine Kopie des
Versicherungsnachweises oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers
ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils
gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw.
vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9a5f96b7-df9d-4ad7-a8e8-6fe63b81a203/suitabilitycriteria
Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält
sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von
ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124)
vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das
Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden
Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine
Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach §
48bEinkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution
ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine
Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124)
vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution
ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine
Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter
müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit
dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)
zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig
sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die
erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat
dazu Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in
der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare
Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: Angabe von mindestens 2
Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2021 bis 2025), bei denen
Gleisbauarbeiten im EBO-/ESBO-Bereich mit Einbau von Vignolschienenweichen inkl. des Schweißens durchgeführt wurden.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter
müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit
dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)
zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig
sein. Hierzu hat der Bieter zusätzlich zu den Referenzen den Nachweis der
Eignung für aluminothermisches und Fülldrahtschweißen an
Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der
gültigen Eignungsbescheinigung gemäß Richtlinie 826 der DB AG zu
erbringen. Eine entsprechende Bescheinigung muss vorgelegt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Gleisbau und Oberbauarbeiten an den Bahnhöfen Böblingen und Sindelfingen.
KI Die Ausschreibung umfasst den Ausbau des Bahnhofs Wünsdorf – Neuhof in zwei Losen: Oberbau (Gleisbau, Bahnsteige, Schallschutzwände, Unterführung) und Oberleitungsanlagen.
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